Das Forum
Rund ums Stadion an der Hafenstrasse
Zitat von flemming lund am 15. Dezember 2022, 08:34 UhrEin vermeintlich hartes Urteil? Mit nichten, er hat mit seiner geistlosen Aktion schwerste Verletzungen Unbeteiligter billigend in Kauf genommen, nicht auszudenken was passiert wäre, wenn der Drecksböller am Fangnetz zurückgeprallt wäre und in den Block gefallen wäre. Ich befürchte, dann wäre es nicht bei einem Knalltrauma geblieben. Von dem Schaden für den Verein möchte ich an dieser Stelle erst gar nicht sprechen. Dank eines gewissen Herr Hölscher ist die Sache sportlich glimpflich ausgegangen, der finanzielle Verlust für den Verein, wäre bei einem Nichtaufstieg in die Millionen gegangen, eine Reihe von Spielern wären dann auch nicht mehr da. Und alles wegen eines Vollidioten und seiner behämmerten Aktion. Aus meiner Sicht hätte das Urteil durchaus noch härter ausfallen können.
Ein vermeintlich hartes Urteil? Mit nichten, er hat mit seiner geistlosen Aktion schwerste Verletzungen Unbeteiligter billigend in Kauf genommen, nicht auszudenken was passiert wäre, wenn der Drecksböller am Fangnetz zurückgeprallt wäre und in den Block gefallen wäre. Ich befürchte, dann wäre es nicht bei einem Knalltrauma geblieben. Von dem Schaden für den Verein möchte ich an dieser Stelle erst gar nicht sprechen. Dank eines gewissen Herr Hölscher ist die Sache sportlich glimpflich ausgegangen, der finanzielle Verlust für den Verein, wäre bei einem Nichtaufstieg in die Millionen gegangen, eine Reihe von Spielern wären dann auch nicht mehr da. Und alles wegen eines Vollidioten und seiner behämmerten Aktion. Aus meiner Sicht hätte das Urteil durchaus noch härter ausfallen können.
Zitat von ralf26 am 15. Dezember 2022, 09:26 UhrIrgendwie bin ich da bei Flemming. Ist ja "nur" ein Böller oder sind ja nur "toll anzusehende" Pyro. Alles schadet dem Verein und hat somit in einem Stadion nichts zu suchen. Da in diesem Fall auch noch Gesundheitsgefährdung dazu kommt, ist das Urteil schon nachvollziehbar. Vermutlich wird sich das in der Revision eh noch reduzieren.
@der-happo, der erste Eindruck des neuen Buchs ist wirklich gut. Zum Lesen werde ich erst nach Weihnachten kommen. Aber wenn ich das mit einigen anderen vor Jahren veröffentlichten Büchern vergleiche, gefällt mir das echt besser. Liegt vielleicht auch daran, dass hier der letzte Aufstieg mit thematisiert wurde. 😉
Irgendwie bin ich da bei Flemming. Ist ja "nur" ein Böller oder sind ja nur "toll anzusehende" Pyro. Alles schadet dem Verein und hat somit in einem Stadion nichts zu suchen. Da in diesem Fall auch noch Gesundheitsgefährdung dazu kommt, ist das Urteil schon nachvollziehbar. Vermutlich wird sich das in der Revision eh noch reduzieren.
@der-happo, der erste Eindruck des neuen Buchs ist wirklich gut. Zum Lesen werde ich erst nach Weihnachten kommen. Aber wenn ich das mit einigen anderen vor Jahren veröffentlichten Büchern vergleiche, gefällt mir das echt besser. Liegt vielleicht auch daran, dass hier der letzte Aufstieg mit thematisiert wurde. 😉
Zitat von Happo am 15. Dezember 2022, 12:58 UhrWas ist das richtige Strafmaß? Frag nach bei Anwälten.
Wie unterschiedlich das Urteil bewertet wird, sehe ich an einigen Meinungsäußerungen über WAZab z.B.
Ein Böllerwurf wird schwerer bestraft, als eine Vergewaltigung usw.
Da ich ja absoluter Laie bin, auch was juristische Fragen angeht, 😋 empfinde ich das Urteil ungewohnt drastisch. Deshalb die Annahme, die Tat für sich alleine betrachtet, hätte zu keiner Gefängnisstrafe geführt.
Wünsche mir, die Judikative würde häufiger konsequent durchgreifen.
@ralf26, es freut mich, dass Dir das Buch gefällt. Es gilt, eine Menge Schätze zu entdecken. Nimm Dir die Zeit, es ist ein zeitloses Werk.
Auf bald!
Was ist das richtige Strafmaß? Frag nach bei Anwälten.
Wie unterschiedlich das Urteil bewertet wird, sehe ich an einigen Meinungsäußerungen über WAZab z.B.
Ein Böllerwurf wird schwerer bestraft, als eine Vergewaltigung usw.
Da ich ja absoluter Laie bin, auch was juristische Fragen angeht, 😋 empfinde ich das Urteil ungewohnt drastisch. Deshalb die Annahme, die Tat für sich alleine betrachtet, hätte zu keiner Gefängnisstrafe geführt.
Wünsche mir, die Judikative würde häufiger konsequent durchgreifen.
@ralf26, es freut mich, dass Dir das Buch gefällt. Es gilt, eine Menge Schätze zu entdecken. Nimm Dir die Zeit, es ist ein zeitloses Werk.
Auf bald!
Zitat von ralf26 am 15. Dezember 2022, 14:10 UhrDass Rechtsprechung von uns Normalsterblichen nicht immer nachvollziehbar ist, ist ja schon lange Fakt. Z.B. wird heute das Bobbele in England nach knapp einem halben Jahr aus dem Knast entlassen. Warum bekommt der dann 2 1/2 Jahre aufgebrummt? Und hier ging es "nur" um Kohle.
Natürlich kann man das alles kontrovers diskutieren. Aber wenn aus dem Urteil für einige deutlich wird, dass man im Stadion in keinem rechtsfreien Raum ist und für bestimmte Dinge auch geradestehen muss, ist schon einiges gewonnen.
Apropos gewonnen - wer es noch nicht mitbekommen hat - unsere Jungs sind auch in diesem Jahr die Sportler des Jahres in Essen.
Dass Rechtsprechung von uns Normalsterblichen nicht immer nachvollziehbar ist, ist ja schon lange Fakt. Z.B. wird heute das Bobbele in England nach knapp einem halben Jahr aus dem Knast entlassen. Warum bekommt der dann 2 1/2 Jahre aufgebrummt? Und hier ging es "nur" um Kohle.
Natürlich kann man das alles kontrovers diskutieren. Aber wenn aus dem Urteil für einige deutlich wird, dass man im Stadion in keinem rechtsfreien Raum ist und für bestimmte Dinge auch geradestehen muss, ist schon einiges gewonnen.
Apropos gewonnen - wer es noch nicht mitbekommen hat - unsere Jungs sind auch in diesem Jahr die Sportler des Jahres in Essen.
Zitat von Sir Manni am 15. Dezember 2022, 15:56 UhrDas Urteil ist in der Tat ein Brett...allerdings nur auf den ersten Blick.
Entscheidend ist, dass das Gericht nicht nur auf gefährliche Körperverletzung, sondern auch auf "Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion" erkannt hat; und das ist ein Verbrechenstatbestand (musste ich mich auch erst schlau machen 😉 ), also Mindeststrafe 1 Jahr.
Wenn dann noch eine schwere Gesundheitsgefährdung dazukommt, liegt die Mindeststrafe nicht unter 2 Jahren.
Dazu dann noch die gefährliche Körperverletzung und das Bewährungsversagen...da hat man ihm summa summarum ein schönes Päckchen geschnürt...sehr zu meiner Zufriedenheit.
Ob die Sichtweise des Gerichts auch in der Revison bestätigt wird, ist allerdings wieder eine ganz andere Frage....
Das Urteil ist in der Tat ein Brett...allerdings nur auf den ersten Blick.
Entscheidend ist, dass das Gericht nicht nur auf gefährliche Körperverletzung, sondern auch auf "Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion" erkannt hat; und das ist ein Verbrechenstatbestand (musste ich mich auch erst schlau machen 😉 ), also Mindeststrafe 1 Jahr.
Wenn dann noch eine schwere Gesundheitsgefährdung dazukommt, liegt die Mindeststrafe nicht unter 2 Jahren.
Dazu dann noch die gefährliche Körperverletzung und das Bewährungsversagen...da hat man ihm summa summarum ein schönes Päckchen geschnürt...sehr zu meiner Zufriedenheit.
Ob die Sichtweise des Gerichts auch in der Revison bestätigt wird, ist allerdings wieder eine ganz andere Frage....
Zitat von immerwiederrwe am 15. Dezember 2022, 18:27 Uhr
Zitat von Der Herr Ex am 15. Dezember 2022, 22:02 UhrZitat von Sir Manni am 15. Dezember 2022, 15:56 UhrDas Urteil ist in der Tat ein Brett...allerdings nur auf den ersten Blick.
Entscheidend ist, dass das Gericht nicht nur auf gefährliche Körperverletzung, sondern auch auf "Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion" erkannt hat; und das ist ein Verbrechenstatbestand (musste ich mich auch erst schlau machen 😉 ), also Mindeststrafe 1 Jahr.
Wenn dann noch eine schwere Gesundheitsgefährdung dazukommt, liegt die Mindeststrafe nicht unter 2 Jahren.
Dazu dann noch die gefährliche Körperverletzung und das Bewährungsversagen...da hat man ihm summa summarum ein schönes Päckchen geschnürt...sehr zu meiner Zufriedenheit.
Ob die Sichtweise des Gerichts auch in der Revison bestätigt wird, ist allerdings wieder eine ganz andere Frage....
Mag vielleicht jetzt ein bisschen knüppelhart klingen .....
Aber ich finde das Strafmaß PASST HUNDERTPRO !!!
Wenn schon alles andere scheinbar "nicht hilft" ........ vielleicht schreckt DAS endlich mal einige davon ab, ähnliches weiterhin "veranstalten" zu wollen !!!!
Außerdem muß man auch noch bedenken daß der junge FAMILIENVATER ( Super Vorbild !) zu der Zeit des Böllerwurfs gerade auf Bewährung war. Wer so doof ist gehört schon alleine dafür in den Knast !!!
Zitat von Sir Manni am 15. Dezember 2022, 15:56 UhrDas Urteil ist in der Tat ein Brett...allerdings nur auf den ersten Blick.
Entscheidend ist, dass das Gericht nicht nur auf gefährliche Körperverletzung, sondern auch auf "Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion" erkannt hat; und das ist ein Verbrechenstatbestand (musste ich mich auch erst schlau machen 😉 ), also Mindeststrafe 1 Jahr.
Wenn dann noch eine schwere Gesundheitsgefährdung dazukommt, liegt die Mindeststrafe nicht unter 2 Jahren.
Dazu dann noch die gefährliche Körperverletzung und das Bewährungsversagen...da hat man ihm summa summarum ein schönes Päckchen geschnürt...sehr zu meiner Zufriedenheit.
Ob die Sichtweise des Gerichts auch in der Revison bestätigt wird, ist allerdings wieder eine ganz andere Frage....
Mag vielleicht jetzt ein bisschen knüppelhart klingen .....
Aber ich finde das Strafmaß PASST HUNDERTPRO !!!
Wenn schon alles andere scheinbar "nicht hilft" ........ vielleicht schreckt DAS endlich mal einige davon ab, ähnliches weiterhin "veranstalten" zu wollen !!!!
Außerdem muß man auch noch bedenken daß der junge FAMILIENVATER ( Super Vorbild !) zu der Zeit des Böllerwurfs gerade auf Bewährung war. Wer so doof ist gehört schon alleine dafür in den Knast !!!
Zitat von Hansi am 16. Dezember 2022, 05:46 UhrZitat von Happo am 15. Dezember 2022, 12:58 UhrWas ist das richtige Strafmaß? Frag nach bei Anwälten.
Wie unterschiedlich das Urteil bewertet wird, sehe ich an einigen Meinungsäußerungen über WAZab z.B.
Ein Böllerwurf wird schwerer bestraft, als eine Vergewaltigung usw.
De Boellerwerfer hat genau das bekommen wo er drum gefragt hat und genauso sollten Urteile in Zukunft immer aussehn.Wenn einer den vergleich zu Vergewaltigungen an den Haaren herbei zieht sagt es doch nur das solche Verbrechen zu milde bestraft werden.
Zitat von Happo am 15. Dezember 2022, 12:58 UhrWas ist das richtige Strafmaß? Frag nach bei Anwälten.
Wie unterschiedlich das Urteil bewertet wird, sehe ich an einigen Meinungsäußerungen über WAZab z.B.
Ein Böllerwurf wird schwerer bestraft, als eine Vergewaltigung usw.
De Boellerwerfer hat genau das bekommen wo er drum gefragt hat und genauso sollten Urteile in Zukunft immer aussehn.Wenn einer den vergleich zu Vergewaltigungen an den Haaren herbei zieht sagt es doch nur das solche Verbrechen zu milde bestraft werden.
Zitat von Happo am 16. Dezember 2022, 07:48 UhrZitat von Hansi am 16. Dezember 2022, 05:46 UhrDe Boellerwerfer hat genau das bekommen wo er drum gefragt hat und genauso sollten Urteile in Zukunft immer aussehn.Wenn einer den vergleich zu Vergewaltigungen an den Haaren herbei zieht sagt es doch nur das solche Verbrechen zu milde bestraft werden.
Es hat zwar weniger mit RWE zu tun, aber da stimme ich Dir absolut zu.
Ein Thema, ideal für den Thread "Sachen gibts".
Zitat von Hansi am 16. Dezember 2022, 05:46 UhrDe Boellerwerfer hat genau das bekommen wo er drum gefragt hat und genauso sollten Urteile in Zukunft immer aussehn.Wenn einer den vergleich zu Vergewaltigungen an den Haaren herbei zieht sagt es doch nur das solche Verbrechen zu milde bestraft werden.
Es hat zwar weniger mit RWE zu tun, aber da stimme ich Dir absolut zu.
Ein Thema, ideal für den Thread "Sachen gibts".
Zitat von Happo am 16. Dezember 2022, 07:52 UhrEs heißt nicht umsonst, zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort sein.
Also morgen dann das Comeback von Thomas Eisfeld. 😋
Es heißt nicht umsonst, zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort sein.
Also morgen dann das Comeback von Thomas Eisfeld. 😋